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Im
Juni 2009 wurde in Luzern auf einer Kunstauktion
Albert Einsteins Züricher Doktoratsurkunde für 300.690
Schweizer Franken inklusive Aufgeld versteigert. Der Schätzwert
lag vor der Auktion bei
20.000 bis 30.000 Schweizer Franken. Einstein hatte 1905 seine
Dissertation unter dem Titel „Eine neue Bestimmung der
Moleküldimensionen“ an der Universität Zürich
eingereicht. Ebenfalls versteigert wurde Einsteins
Ehren-Doktorurkunde der Universität Genf von 1909. Sie
erreichte, bei einem Schätzwert von 10.000 bis 20.000
Schweizer Franken, einen Kaufpreis von 102.000 Schweizer Franken
inklusive Aufgeld.
Anmerkung: Zu den Zuschlagspreisen muss der Käufer noch ein Aufgeld
bezahlen. Das Aufgeld, dessen Höhe vom jeweiligen
Auktionshaus abhängt, ist eine Verkaufsprovision. Diese
beträgt ca. 15% bis 20% des Zuschlagspreises unter
Berücksichtigung der jeweiligen Mehrwertsteuer.
Abschrift von
Albert Einsteins Doktoratsurkunde der Universität
Zürich, 1906:
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UNTER
DER OBERHOHEIT DER BEHÖRDEN UND DES VOLKES
DES KANTONS
UND IM
NAMEN DER
UNIVERSITÄT ZÜRICH
HAT
DIE
MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHE SEKTION
DER
PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT
IN
IHRER SITZUNG VOM 27. JULI 1905
DEM
HERRN
ALBERT EINSTEIN
VON
ZÜRICH
AUF GRUND SEINER
DISSERTATION, BETITELT:
„EINE NEUE BESTIMMUNG DER
MOLEKÜLDIMENSIONEN“
UND DER VORSCHRIFTSMÄSSIGEN
PRÜFUNGSAUSWEISE
DIE RECHTE UND WÜRDEN
EINES
DOCTOR
DER PHILOSOPHIE
VERLIEHEN
UND STELLT ZUM ZEUGNIS DESSEN
DIESE MIT DEM UNIVERSITÄTSSTEMPEL VERSEHENE
URKUNDE AUS
GEGEBEN IN ZÜRICH
15. JANUAR 1906.
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FÜR DEN
AKADEMISCHEN SENAT
DER REKTOR:
_________________________________ |
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FÜR DIE II.
SEKTION DER PHILOSOPHISCHEN
FAKULTÄT
DER DEKAN:
_________________________________ |
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Unten links auf der
Originalurkunde befindet sich die handschriftliche
Unterschrift des Rektors Prof. Dr. Otto Haab,
rechts die des Dekans Prof. Dr. Rudolf Martin. Mittig zwischen den beiden
Unterschriften ist das Papiersiegel der "Academia
Turicensis MDCCC XXXIII" angebracht, unter der
Unterschrift des Dekans das Papiersiegel "Philosophorum
Turicensium Ordo". Abmessungen der Urkunde: ca.
69 cm x 52 cm.
Zu Einsteins
Doktoratsurkunde
der Universität
Zürich
und
der
Ehren-Doktorurkunde der Universität Genf
ein Kommentar von
Sebastian Wolff:
Der Betreiber dieser
Internetseite weist darauf hin, dass der Inhalt des
Kommentars die Ansicht des Autors wiedergibt, die mit
der Meinung des Betreibers der Internetseite nicht
unbedingt übereinstimmen muss.
"21. Juni 2009
350.000 Franken Finderlohn –
eine merk-würdige Geschichte
Der
Student hatte Glück. Direkt oberhalb der Zürcher
Universität, kaum zehn Minuten Fußweg von der ETH, fand
er ein Zimmer. Eigentümerin des Hauses war eine
entfernte Verwandte seiner Mutter, ein Fräulein Eh., das
Zimmer, das sie ihm vermietete, ruhig, wenn auch ein
wenig verwohnt. Die Tintenspritzer an der Wand hätten
ihn nicht gestört, aber Frl. Eh. meinte, er solle doch
eine frische Tapete darüber kleben, und das war dem
Studenten Robert S. auch recht.
Auf dem
Estrich hatte Frl. Eh. ein paar Tapetenrollen gesehen,
die jemand zurückgelassen hatte; er könne sich eine
geeignete aussuchen.
Mileva
E., die während der vorangegangenen 24 Jahre in diesem
Haus gewohnt hatte, war im August gestorben. Ihre aus
Amerika angereiste Schwiegertochter hatte, zusammen mit
Amtsvormund M., Frau E.s Wohnung geräumt. Einen kleinen
Teil des Nachlasses nahm die Schwiegertochter – gegen
quittierte Bezahlung – nach Amerika mit; einige Bücher
kaufte ein Antiquar, der größte Teil des Hausrats wurde
gegen Mitte September zur öffentlichen Versteigerung
freigegeben.
Am 15.
September 1948 war das Mietverhältnis mit Frau E., das
Frl. Eh. aufzulösen sich schon ein Dreivierteljahr zuvor
bemüht hatte, beendet.
Vielleicht hatte Frl. Eh. mit den anderen Mietern
geringere Probleme, als sie, bald nach Übernahme des
Hauses im Dezember 1947, ihnen die Wohnungen kündigte,
weil sie eine Pension aufzumachen plante. Mileva E.
aber, die einmal die Eigentümerin dieses Hauses gewesen
war und die beim Verkauf des Hauses ein Dauermietrecht
ausgehandelt hatte, fühlte sich betrogen und wehrte
sich. Die “Kämpfe und Widerwärtigkeiten, die mit dem
Hausverkauf zusammenhingen”, setzten ihr schließlich so
zu, dass sie Ende Mai 1948 hospitalisiert werden musste
und nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehrte.
Wenn
Fremde die Wohnung eines Verstorbenen räumen, wird
gelegentlich etwas übersehen. In Frau E.s Fall waren
dies ein paar Tapetenrollen, oder genauer: der Inhalt
einer dieser Rollen. Der fiel dem Studenten Robert S.
entgegen, als er nach einer Tapete für sein Zimmer
suchte. Es handelte sich um zwei große Blätter, keine
Kunstwerke, nur alte Urkunden, ausgestellt 1906 und 1909
auf den Namen von Frau E.s Ehemann. Robert S. erkannte
in ihnen einen reizvollen, vor allem aber einen
außergewöhnlichen und bedeutsamen Wandschmuck und bat
die Hauseigentümerin um die Erlaubnis, sich die Blätter
über seinen Schreibtisch zu hängen. Frl. Eh., die das
Haus “mit Inventar” erworben hatte und die beiden alten
Papiere vielleicht gar nicht genau ansah, mag das
Ansinnen des jungen Mannes sonderbar gefunden haben.
Nachdem aber Mileva E. ihr nicht nur ein Dreivierteljahr
lang Ärger verursacht, sondern schließlich auch noch
eine renovierungsbedürftige Wohnung hinterlassen hatte,
war sie nicht geneigt, sich wegen dieser Papiere, die
wohl einmal Frau E.s Ehemann gehört hatten, irgendwelche
Gedanken zu machen. Sie überließ sie dem Finder,
vielleicht als “Geschenk”, vielleicht auch nur als
“Leihgabe”, wer wollte das heute nachprüfen...
Der
Student Robert S. las von nun an seine Studienbücher
unter dem Doktordiplom des berühmtesten Physikers der
Epoche. Hat es ihn inspiriert? Eiferte er ihm nach?
Robert
S. war sich im Klaren darüber, was er da auf dem Estrich
gefunden hatte: zwei Original-Urkunden, die offenbar
versehentlich im Haus Huttenstrasse 62 zurückgeblieben
waren, als die Wohnung von Albert Einsteins erster Frau
geräumt wurde. Glaubte er wirklich, dass die beiden
Diplome durch dieses Versehen ins Eigentum der
Hausbesitzerin übergegangen waren und sie damit das
Recht erworben hatte, sie ihm zu schenken?
Vielleicht kamen ihm, nachdem seine erste Begeisterung
über den Fund sich gelegt hatte, doch einige Zweifel.
Aber nun hatte er sich schon an seinen ungewöhnlichen
Wandschmuck gewöhnt und wollte ihn nicht mehr aus der
Hand geben.
1948 und
in den Folgejahren wäre es Robert S. ein Leichtes
gewesen, mit dem ursprünglichen Eigentümer in Kontakt zu
treten. Noch war Albert Einstein am Leben und es
erreichten ihn sogar Briefe, die lediglich an “Prof.
Einstein U.S.A.” adressiert waren. Aber bestand nicht
das Risiko, dass er die Urkunden hätte einfordern
wollen?
Robert
S. zog nach Peru, wurde Bauunternehmer in Lima und
arbeitete weiterhin unter Einsteins Doktordiplom.
Gelegentlich fiel Freunden der Wandschmuck auf und sie
werden gefragt haben, wie er in den Besitz der Urkunden
gekommen sei. Was hat er ihnen wohl geantwortet?
Albert
Einstein dürfte die beiden Urkunden kaum vermisst haben;
er hing nicht an solchem Besitz. Seine erste Frau hatte
sie aufbewahrt. Mit ihrem Nachlass wären sie, hätten
Schwiegertochter und Vormund die Rolle nicht übersehen,
an die Söhne übergegangen.
Albert
Einstein starb Mitte April 1955. Mitte Mai 1955
erreichten, auf Umwegen, Kopien der beiden Urkunden
seine Nachlassverwalter. Ein peruanischer Freund des
Robert S. hatte das veranlasst. Nahm Robert S. an, dass
nach Einsteins Tod die Gefahr geringer sei, dass jemand
ihm seinen Besitz streitig machen würde?
Vorsichtshalber hielt er selbst sich allerdings
weiterhin fern von all jenen, die Anspruch auf die
beiden Urkunden hätten erheben können.
Einsteins Söhne starben. Einsteins Nachlassverwalter
starben. Einsteins Papiere waren an die Hebräische
Universität überführt worden, die ein Albert
Einstein-Archiv einrichtete. Die ersten Bände der
Collected Papers of Albert Einstein wurden
publiziert. In Band 5 (1993) erwähnen die Herausgeber
die beiden Urkunden am Tag der Verleihung und in einer
Fußnote. Für ein Faksimile eigneten sich die Kopien
nicht, die ihnen zur Verfügung standen.
Robert
S. kehrte in die Schweiz zurück. Nun fand er keinen
geeigneten Platz mehr für die beiden großen Dokumente.
Vielleicht hatte er sich auch satt gesehen an ihnen.
Albert
Einstein war zur “Person of the Century” ernannt worden.
Hundert Jahre nachdem er den Artikel veröffentlicht
hatte, mit dem auch heute noch jeder seinen Namen
verbindet, zeigten Ausstellungen auf allen Kontinenten
Hunderte von Dokumenten seines Lebens.
Und noch
immer hielt Robert S. die beiden Urkunden unter
Verschluss.
Hatte
Einstein 1920 gespottet: “Jeder muss ein Kritzel haben
von dem hochgelehrten Knaben” und bereitwillig Originale
gekritzelt, so verkauften sich 80 Jahre später bestens
auch Faksimiles seiner Manuskripte, Postkarten, Poster,
T-Shirts und Kaffeebecher mit seinem Bild,
Einstein-Biographien, selbst höchst nachlässig
geschriebene, sogar Baby-Spielzeug und allerlei unnützer
Kram, wenn er nur mit dem Markenzeichen “Einstein”
versehen war.
Bei
Auktionen wurden für Einsteiniana Höchstpreise geboten.
Robert
S., der die beiden Urkunden sechzig Jahre lang gehütet
hatte, war nun bereit, sich von ihnen zu trennen. Er
hätte sich – mit einer kleinen Entschuldigung für die
Verspätung – zum Beispiel an Mileva Einsteins Erben
wenden und fragen können, ob sie hinsichtlich der
Veräußerung bestimmte Wünsche hätten. Er hätte die
Urkunden auch dem Berner Einstein-Museum zu einem
geringen Preis überlassen können, wobei er in jedem Fall
einen Gewinn gemacht und Tausenden von Besuchern
dieselbe Freude geschenkt hätte, die er allein sechzig
Jahre lang beim Anblick der Dokumente gehabt hatte.
Er hätte
sie auch dem Albert Einstein-Archiv in Jerusalem
anbieten können, wo, neben Einsteins Manuskripten und
seiner Korrespondenz, all die Urkunden liegen, die sich
in den Jahren angesammelt haben, in denen Einsteins
Sekretärin Helen Dukas für Ordnung sorgte.
Aber
Robert S. entschloss sich für die lukrativste Variante:
er bot die Urkunden einem Auktionshaus an. Der
Auktionator, versiert im Handel mit Kunstgegenständen,
traf die üblichen Vorkehrungen, ließ sich von seinem
Rechtsberater bestätigen, dass ein Fundgegenstand nach 5
Jahren in das Eigentum des Finders übergeht, und
kündigte den Verkauf dieser beiden in seinem Programm
eher ungewöhnlichen Gegenstände gute drei Monate im
Voraus an.
Ich
weiß nicht, ob Milevas Erben diese Ankündigung gelesen
haben.
Die
Jerusalemer Verwalter von Einsteins literarischem
Nachlass stießen jedenfalls nur zufällig und erst im
Mai auf die Nachricht. Aber dann bemühten sie sich
sofort, mehr zu erfahren, was ein schwieriges
Unterfangen war, denn der Auktionator fühlte sich zu
Stillschweigen über seinen Klienten verpflichtet.
Zweifel
daran, ob es sich beim Besitzer der Urkunden tatsächlich
um den Eigentümer handelte, äußerte früh schon eine
vielleicht anonym gebliebene Frau gegenüber dem
Auktionator, konnte oder wollte aber keine Beweise
beibringen.
Zweifel
kamen auch der findigen Journalistin R., die eine gute
Woche vor dem Auktionstermin mit dem 82jaehrigen Robert
S. sprach. Aber da ihr Auftrag lautete, Fakten zu
präsentieren, während ihre Meinung nicht gefragt war,
behielt sie die Zweifel für sich und überließ es dem
Leser, Robert S.s Darstellung für bare Münze zu nehmen
oder nicht.
Zweifel
trug schließlich auch eine Mitarbeiterin des Albert
Einstein-Archivs vor, fand aber, kurz vor dem Tag der
Auktion, kein Gehör mehr beim viel beschäftigten
Auktionator.
So
wurden die beiden Urkunden, die Robert S. im Herbst 1948
auf dem Estrich des Hauses Huttenstrasse 62 in Zürich
gefunden hatte, am 15. Juni 2009 in Luzern an den
jeweils Meistbietenden verkauft, wobei die angesetzten
Preise um das 5- bzw. 15-fache überschritten wurden.
Robert S. kassierte rund 350.000 Schweizer Franken.
Einem
Jerusalemer, der die kurze Glosse der Journalistin R.
und die Meldung über den glücklichen Verkauf gelesen
hatte und dem darüber hinaus einige Hintergrundfakten
bekannt waren, nahm dies zum Anlass für einen Brief an
eine Schweizer Zeitung: 350.000 Franken Finderlohn – hat
Robert S. keine Skrupel, dieses Geld zu behalten?
Die
Frage weckte das Interesse einer anderen Journalistin,
die die Zweifel zum Gegenstand einer Schlagzeile machte.
Umgehend traten Zeitzeugen auf den Plan und bezichtigten
Robert S. des Diebstahls, was wiederum ein schlechtes
Licht auf den Auktionator warf, der sich erstaunt zu
Wort meldete und beteuerte, er habe sachgerecht und
verantwortlich gehandelt.
Noch
ist die Geschichte zu keinem Ende gekommen und welches
Ende es sein wird, ist nicht vorauszusehen.
Die
Hausbesitzerin, die die Urkunden verschenkt oder
vielleicht auch nicht verschenkt hat, lebt längst nicht
mehr.
Der
Beschenkte oder auch nicht-Beschenkte hat zu Protokoll
gegeben, er sei immer der Ansicht gewesen, dass ihm und
nur ihm die beiden Urkunden gehörten, und habe ein gutes
Gewissen.
Mileva
Einsteins Erben - Nach- und Nach-Nach-Erben – haben
sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert.
Der
ursprüngliche Eigentümer, lebte er heute noch, hätte
sich einen spöttischen Vers auf die ganze Angelegenheit
sicher nicht verkniffen."

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